Covid-19 aktuell
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- Geschrieben von Josef Wegele
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Seit dem 08.03.2021 gilt die neue 12. Infektionschutzmaßnahmenverordnung. Lockerungen im Sport sind wieder möglich, aber Inzidenzabhängig. Leider hält sich die Inzidenz in unserem Landkreis hartnäckig deutlich über 100, sodass für uns faktisch keine Lockerungsmaßnahme greift. Es sind weiterhin nur "Individualsportarten" alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt.
Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass alle Sportstätten geschlossen bleiben.
An gemeinsame Sportausübung ist vorläufig nicht zu denken, solange unsere Inzidenzwerte nicht deutlich sinken. Unten findet ihr die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die zugehörigen Infos des BLSV.
Bewegt Euch und bleibt gesund
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Handlungsempfehlung BLSV vom 08.03.2021
Hygieneschutzkonzept TV 26.10.2020
Rahmenhygienekonzept Sport 18.09.2020
Hygienekonzept Landkreisturnhallen
Hygienekonzept Grundschulturnhalle
Hygienekonzept Dreifachturnhalle
Plakat Sportbetrieb 15.07.2020